Am Anfang des Jahres 2009 ist das von der Bundesregierung entwickelte Kinderförderungsgesetz (KiföG) in Kraft getreten und beinhaltet, dass bis zum Juli 2013 eine bundesweite Betreuungsquote von 35% der unter Dreijährigen erreicht werden muss. Dies impliziert gleichzeitig eine bessere Erziehung und Bildung für die Kleinen und bedeutet für die Eltern, insbesondere Alleinerziehende, die Möglichkeit, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.
Auch wenn bisher noch zahlreiche Stellen in Kitas, Krabbelgruppen, Kindergrippen und bei Tageseltern fehlen und sich das Unternehmen scheinbar nicht so leicht bewerkstelligen lässt, wie anfangs gedacht, ist die Politik dennoch optimistisch. Bis zum Stichtag im Juli 2013 sollen 559.000 Plätze geschaffen werden.
Die Bundesregierung fokussiert die Verbesserung der Kindestagespflege und hofft auf ein neues und abwechslungsreiches Betreuungsangebot. Rund ein Drittel der neuen Plätze sollen bei Tagesmüttern und Tagesvätern geschaffen werden. Die Kindertagespflege wird so zur gesetzlich anerkannten Betreuungsform im familiennahen Umfeld und kann auf Wunsch im Haushalt der Eltern erfolgen, in den die Tagesmutter Tag für Tag kommt, um das Kind oder mehrere Kinder aus diesem Haushalt zu betreuen. Andernfalls besteht die Möglichkeit, die Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson abzuhalten. Dazu bestehen einige klare Verordnungen, um die Qualität und Sicherheit der Betreuung sicherzustellen.
Beispielsweise darf eine Tagesmutter nicht mehr als fünf Kinder betreuen, andernfalls muss die pädagogische Qualifikation und ihre persönliche Eignung nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen kann die Anzahl der zu betreuenden Kindern auch aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen oder aufgrund der individuellen Situation eingeschränkt werden. Überdies wird im Vornherein überprüft, ob sich der Haushalt der Tagespflegeperson überhaupt für die Betreuung von Kindern eignet. Der Haushalt muss über kindgerechte Bedingungen verfügen, muss ausreichende Spielmöglichkeiten (auch in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen) und eine kreative wie anregende Raumgestaltung aufweisen. Genügend Spiel-und Beschäftigungsmaterial sind ebenso Voraussetzung wie gute hygienische Verhältnisse und Schlafgelegenheiten insbesondere für noch kleinere Kinder.
Kindertagespflege wird so zu einer der Betreuung in Tageseinrichtungen gleichrangigen Betreuungsform ausgebaut und Eltern können gemäß den individuellen Bedürfnissen über die passende Betreuungsform für ihre Kinder entscheiden. Viele Tagesmütter sind geradezu für diese Aufgabe bestimmt und gehen offensichtlich darin auf. Kleine Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu begleiten und im Laufe der Zeit zu einer nahen Bezugsperson zu werden, kann eine sehr schöne und zugleich erfüllende Aufgabe sein. Sie begleiten Kinder in sensiblen Phasen des Lebens und prägen sie im Laufe ihrer Entwicklung.
Wenn die Pläne bis 2013 erreicht werden, wird mehr Kindern diese persönliche und liebevolle Form der Tagesbetreuung zur Verfügung stehen und Eltern können ihre Kinder auf Wunsch derart gut aufgehoben wissen. Der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung betrifft aber nicht nur Tagesmütter und -väter, sondern wie gesagt alle Beschäftigten im Bereich der Kindertagespflege. Deswegen muss es weiterhin die gemeine Anstrengung sein, Plätze auszubauen, Pflege Weiterbildung zu fördern und Kindern wie Eltern ein besseres Betreuungsangebot zur Verfügung stellen zu können.